ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CODE RED ACTION GMBH

Mit dem Kauf eines Tickes oder der Einlösung eines Gutscheins, erkennen Sie unsere AGB´s und deren Einhaltung an! 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit der Code Red Action GmbH, Dieselstrasse 45, 87437 Kempten, über die Webseite www.codered-action.de, sowie www.adventuregolf-wertach.de, erfolgten Reservierungen und Einkäufe, sowie im Code Red Action Park, Dieselstrasse 45, 87437 Kempten, und im Pirates Island – Adventure Golf Wertach, Alpenstrasse 20 1/4, 87497 Wertach, geschlossenen Verträge. 

1. Nutzung der Anlage 

1.1.Die Benutzung unserer Anlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
1.2. Besucher mit Terminreservierung, müssen für die Einweisung, 20 Minuten vor Erlebnisbeginn anwesend sein. Eine Einweisung in den jeweiligen Erlebnisbereich erfolgt durch das Personal oder eine Video-Einweisung. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung. Keine Gruppe hat das Anrecht einen Erlebnisbereich allein zu nutzen, es sei denn, es liegt eine Exklusive Buchung der Gruppe für einen oder mehrere Erlebnisbereich vor. Liegt keine Exklusiv Buchung für einen Erlebnisbereich vor, behalten wir uns vor, anderen Personen zur gleichen Zeit die Nutzung der Anlage zu gewähren.
1.3. Lasertag: Gespielt wird Lasertag idealerweise in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk. Jede Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt. Bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Das Rennen, Hinlegen, Knien, Hocken, Klettern oder Ähnliches ist verboten.
1.4. Escape Rooms: Bei der Nutzung der Escape Rooms gilt die Geheimhaltungspflicht. Spieler dürfen keinerlei Aufgaben, Rätsel und Lösungen an Dritte teilen oder für eigene oder fremde kommerzielle Zwecke nutzen. Die Spieler lassen sich freiwillig in einen Rätsel Raum einsperren. Dabei können diese zu jederzeit die Türe öffnen und das Spiel abbrechen. Ziel des Spiels ist es jedoch, durch die Absolvierung der Aufgaben und Lösung diverser Rätsel, sich selbstständig aus dem Themenraum zu befreien. Gegenstände mit Aufklebern dürfen nicht für das Spiel genutzt werden. Gegenstände dürfen nicht eingesteckt und mitgenommen werden. Die Rätsel funktionieren nur einmal pro Spiel. Die Nutzung von Handys oder Smartwatches sowie Feuerzeugen ist verboten.
1.5. Jump & Ninja Park: Bei der Nutzung dieser Erlebnisbereiche sind zwingend die Code Red Jump Socken zu tragen. Diese können an der Service-Theke erworben werden. In diesen Erlebnisbereichen bestehen erhöhte Gefahren und Verletzungsrisiken. Daher ist es besonders wichtig auf die allgemeine und persönliche Sicherheit zu achten. Hierzu gehört insbesondere die alleinige Nutzung eines Trampolinfeldes oder eines Ninja-Hindernisses. Riskante Manöver (z.B. Saltos) sind zu unterlassen. Spitze Gegensände, Schmuck, Haarklammern oder Ähnliches sind in den Bereichen verboten. Piercings sind abzunehmen oder abzukleben. Lange Haare sind zu einem Zopf zu binden. Rennen, Fangenspielen und Toben ist untersagt. Das Klettern und Hängen an Wänden und Netzen, außer offiziellen Ninja-Hindernissen, ist nicht gestattet. Unter 10 Jahren ist die Aufsicht durch eine erwachsene Begleitperson erforderlich.
1.6. Minigolf: Die Nutzung der Anlage erfolgt gemäß der Nummerierung. Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Der Ball wird vom Abschlagfeld durch die Hindernisse geschlagen und muss diese auf dem vorgeschriebenen Weg mit möglichst wenig Schlägen durchlaufen. Wenn der Ball nach 6 Schlägen noch nicht im Loch liegt, werden 7 Punkte angerechnet. Pro Bahn sind höchstens sechs Schläge zugelassen. Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball das Loch mit dem ersten Schlag nicht, wird er von dort weitergeschlagen, wo er liegen geblieben ist. Ist die Bahn nur vom Abschlag aus spielbar, wird der Ball so lange von dort gespielt, bis er das Hindernis passiert, beziehungsweise den Zielkreis erreicht hat. Bleibt der Ball auf der Bahn nahe der Bande oder am Hindernis liegen, darf er davon für den nächsten Schlag mit 10cm Abstand abgelegt werden. Springt der Ball nach Überwindung der Hindernisgrenzlinie aus der Bahn, wird er dort wieder eingesetzt, wo er die Bahn verlassen hat. Springt er vor der Hindernisgrenzlinie aus der Bahn, muss er wieder vom Abschlag gespielt werden. Der Spieler mit den wenigsten Punkten gewinnt.
1.7. Die Betreiberin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson die Nutzung der Anlage zu gestatten. Im Falle einer Nutzung wird keine Aufsichtspflicht begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
1.8. Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird durch die Betreiberin keine Haftung übernommen. Wertgegenstände dürfen nicht in den Fächern abgelegt werden.
1.9. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen und Spielgeräten in den Erlebnisbereichen ist nicht gestattet. Sollten sich Besucher nicht an die oben aufgeführten Verbote halten, so behalten wir uns vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Anlage zu räumen. 

2. Spielgeräte und Schadensersatz
2.1. Die Spielgeräte der Erlebnisbereiche werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer und schonender Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Insbesondere sind die Anweisungen im Zuge der Einweisung einzuhalten.
2.2. Wird die Spielausrüstung oder Ausstattung der Räume beschädigt, kann die Betreiberin von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt diese Schadensersatz, so beträgt dieser im Bereich Lasertag Euro 2.000,00 €, im Bereich Escape Rooms Euro 500,00 €, im Bereich Minigolf & Adventure Golf 500,00 €, im Bereich Ninja Warrior 500,00€, im Bereich Jump Park 2.000.-€. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Betreiberin einen höheren Schaden nachweist oder der Schuldner nachweist, dass ein niedrigerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Anweisungen
Sämtliche Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen welche gegen die Nutzungsregeln oder Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Anlage verwiesen. Gleichzeitig berechtigt dies die Betreiberin, zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund, ohne dass es zuvor einer Abmahnung bedarf, soweit der Verstoß schwerwiegend ist oder wiederholt trotz Abmahnung erfolgt.

4. Eintrittspreise, Stornierungskosten und Termin-Umbuchung
4.1. Der Eintrittspreis ist sofort fällig und spätestens vor Erlebnisbeginn an die Betreiberin zu entrichten.
4.2. Reservierungen sind verbindlich. Bei Stornierungen bis 72Std. zum Termin sind 50% des Buchungsbetrages zu tragen. Bei Stornierungen innerhalb der 72Std. bis zum Termin ist der vollständige Eintrittspreis der Reservierung geschuldet. Schuldner ist, wer die Reservierung vorgenommen hat.
4.3. Termin-Umbuchung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15€ pro Aktionsbereich möglich. Eine neue Stornofrist entfällt bei Umbuchungen. 

5. Alkohol und Rauchverbot
In der gesamten Anlage besteht Rauchverbot. Alkoholkonsum ist vor Nutzung Anlage untersagt. Für den Fall, dass ein Nutzer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Ähnlichem steht, berechtigt uns dies ohne das Erfordernis einer mündliche Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund sowie zum Verweis aus den Räumen oder dem Betriebsgelände.

6. Vorzeitige Beendigung
Wird die Nutzung der Anlage vor Ablauf der hierfür gewährten Erlebniszeit beendet, ohne dass dies von der Betreiberin zu vertreten ist, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises.

7. Fotos und Bildmaterial
Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt. Die Betreiberin darf in den Räumen erstelltes Bildmaterial für Ihre Zwecke der Werbung und der Promotion nutzen – dies wird ausdrücklich durch den Kauf des Tickets oder der Einlösung eines Gutscheins gestattet.

8. Unternehmer als Vertragspartner
Bei Unternehmern als Vertragspartnern haben deren etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen uns gegenüber keine Gültigkeit. Auch dann nicht wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

9. Haftung
9.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein erhebliches Verletzungs- und Schadensrisiko, Aufgrund der Eigenschaften der Anlage besteht. Die Nutzung der Anlage erfolgt dennoch ausschließlich auf eigene Gefahr. Für selbstverschuldete Unfälle und/oder Schäden, insbesondere für Unfälle und/oder Schäden die auf Missachtung der Einweisung, Anweisungen des Personals, Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen sowie für Unfälle und/oder Schäden die auf Dritte zurückzuführen sind, haften wir daher nicht.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf den nach der Art des Vertrages vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter nicht.
9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand sowie salvatorische Klausel
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt Ihrer Willenserklärung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
10.2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Willenserklärung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Kempten. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
10.3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Sollte eine Bestimmung oder Vereinbarung wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der Bestimmung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, durch eine förmliche Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. 

Stand: Kempten 1. September 2022